DIE PATIENTENVERFÜGUNG
In der Patientenverfügung legt der Patient für den Fall einer aussichtslosen Erkrankung fest, wie die Ärzte mit ihm verfahren sollen. Viele Patienten möchten nicht jahrelang an Schläuchen hängen,
wenn doch keine Besserung ihres Gesundheitszustandes mehr möglich ist (z.B. im Koma). Sie möchten, dass die Geräte zu künstlichen Erhaltung ihres Lebens abgeschaltet werden. In der
Patientenverfügung können auch Wünsche geäußert werden, z.B. über die Verabreichung von Medikamenten zur Schmerzlinderung.
Die Patientenverfügung sollte schriftlich abgefasst, und persönlich unterschrieben werden. Gesetzliche Vorschriften, wie eine Patientenverfügung auszusehen hat, gibt es nicht.
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