Mit dem Pflegegeld erhalten betreuungs- und pflegebedürftige Personen einen Beitrag zu finanziellen Aufwendungen für notwendige Betreuungsleistungen.
Pflegestufen
Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten. Es deckt finanziell nicht den gesamten Pflegebedarf ab. Pflegegeld wird nur dann gewährt, wenn der Pflegebedarf länger als 6 Monate andauert und mindestens 50 Pflegestunden pro Monat als notwendig anerkannt sind. Die Höhe des Pflegegeldes wird in Form von sieben Pflegestufen zuerkannt. Bei stationärer Pflege in einer Einrichtung werden der pflegebedürftigen Person 10% des Pflegegeldes der Pflegestufe 3 als Freibetrag ausbezahlt.
Höhe des Pflegegeldes
Derzeit gelten beim Pflegegeld folgende Werte:
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe | Betrag in Euro monatlich |
---|---|---|
mehr als 60 Stunden | 1 | 154,20 Euro |
mehr als 80 Stunden | 2 | 284,30 Euro |
mehr als 120 Stunden | 3 | 442,90 Euro |
mehr als 160 Stunden | 4 | 664,30 Euro |
mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist |
5 | 902,30 Euro |
mehr als 180 Stunden, wenn - zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder - die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist |
6 | 1.242 Euro |
mehr als 180 Stunden, wenn - keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder - ein gleich zu achtender Zustand vorliegt |
7 | 1.655,80 Euro |
Ab 1. Juli 2007 gilt das neue Hausbetreuungsgesetz.
Mit dieser Regelung wird legale und leistbare „Rund um die Uhr Betreuung“ und Pflege daheim als eine der gesetzlichen Pflegemöglichkeiten in dem Pflegetätigkeitsbereich verankert.
Hier finden Sie das Formular für Beantragung der Förderung der 24 Stunden Betreuung, auf welche die pflegebedürftige Person, bei welcher zwei selbständige PersonenbetreuerInnen tätig sind, einen Anspruch hat.